Zwei Gymnasiastinnen haben gegen ein Kreuz im Eingangsbereich ihrer Schule geklagt. Sie fühlten sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Nach erfolgloser Klage beim Verwaltungsgericht München gab nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ihrer Klage statt. In der Konfrontation mit dem Kreuz als religiöses Symbol sehen die Richter einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen „zwangsweise und wiederkehrend“ mit dem groß dimensionierten Kruzifix konfrontiert gewesen. Ich frage mich, was hat die beiden Mädchen zu ihrem Schritt bewogen? War es ihre zarte Kinderseele die sich verletzt fühlte? War es die Lust am Widerspruch? Waren es ideologische Hintergründe? Waren es andere Menschen oder Organisationen die ihre Klage unterstützten? Man kann darüber spekulieren. Hoffentlich geht es den Beiden nicht so, wie dem muslimischen Sultan von Brunei. Vor einigen Jahren ging die Meldung durch die Medien, dass er in seinem blinden Hass gegen christliche Symbole sogar das Wort „Kreuz“ aus der Sprache tilgen wollte. Es sollte keine „Kreuzungen“ und schon gar kein „Rotes Kreuz“ in seiner Welt mehr geben.
Nun, es gab in der Vergangenheit immer wieder Klagen gegen das Kreuz in der Öffentlichkeit. Ich nenne nur die Auseinandersetzungen ums Kreuz im Klassenzimmer oder um den Kreuzerlass unseres Ministerpräsidenten. Radikale sägten sogar Gipfelkreuze in den Bergen ab. Es bewahrheitet sich, was schon der Apostel Paulus geschrieben hat: „Die Botschaft vom Kreuz erscheint denen, die verloren gehen, als eine Dummheit. Aber wir, die wir gerettet werden, erfahren sie als Gottes Kraft“. Am Kreuz schieden sich schon immer die Geister. Gerade die Kritiker verkennen, dass das Kreuz nicht zuletzt die besondere christlich-abendländische Prägung unseres Landes verkörpert. Diese ist auch für unsere unsere Demokratie von großem Einfluss. Von dieser zehren auch die Kritiker. Das Kreuz ist Ausdruck unserer Geschichte, unserer Werte und unserer Identität. Es steht als verbindendes Symbol auch zwischen anderen Glaubensrichtungen. Mit dem Kreuz verbinden sich Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung vor Gott und Verantwortung füreinander. Wer von der Liebe spricht, der kann vom Kreuz nicht schweigen. Trotz des Gerichtsurteils sollten wir alles dafür tun, damit das Kreuz in der Öffentlichkeit bleibt. In diesem Bestreben habe ich schon vor Jahren anlässlich der Inbetriebnahme des Kanzleramtes in Berlin ein Kreuz an den damaligen Bundeskanzler Schröder geschickt. Es hat damals große Aufmerksamkeit erregt. Widerspruch muss man immer aushalten.
Michael Wehrwein,
Evang.Dekan i.R., Lohr a.Main