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Wort zum Wochenende

Gottesdienste im Lockdown - ist das o.k.?

Sollen Gottesdienste im aktuellen Lockdown stattfinden oder nicht? Sollen sie - obwohl ausdrücklich zulässig - für einen begrenzten Zeitraum ganz ausfallen?

Nach dem ersten Lockdown 2020 wurden Gottesdienste wieder ermöglicht und zugleich klar gestellt: niemand soll sich bedrängt fühlen, Gottesdienste zu besu­chen, wenn sie angeboten werden. Bei den katholischen Gottesdiensten im Bistum Würzburg ist die Sonntagspflicht seither vom Bischof aufgehoben. Wenn jemand zuhause bleiben und nicht in die Kirche gehen möch­te - kein Problem.

Aber wie ist das dann mit den Gläubigen, denen der Gottes­dienstbesuch am Her­zen liegt, die sich nicht davon abhalten lassen möchten, in die Kirche zu gehen? Sollen sie wegen des Infektionsschutzes zu Hause bleiben (müssen)?

Eine Kennzahl für die Infektionslage ist die 7-Tages-Inzidenz. Im Herbst war der Inzidenz-Wert im Landkreis Main-Spessart doppelt bis dreimal so hoch wie Mitte Januar. In den vergangenen Wochen ist dieser Wert kontinuierlich gesunken - nach dem Dezember-Lockdown fiel er zuletzt auf unter 100. Gottesdienste haben in all diesen Wochen stattgefunden. Sie scheinen offensichtlich nicht zu mehr Ansteckungen geführt zu haben. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Got­tesdienste scheinen sich zu bewähren.

Wenn sich Gläubige zu Gottesdiensten versammeln möchten, brauchen sie dazu nicht um Erlaubnis zu bitten. Es gehört zur Religionsfreiheit dazu, gemeinsam Got­tesdienst zu feiern. Die Religionsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte und durch das Grundgesetz geschützt. Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, es sei im allgemeinen illegal, den Gläubigen die Möglichkeit zur Ver­sammlung in Gottesdiensten zu verwehren. Dieses Grundrecht kann nur in Aus­nahmefällen eingeschränkt werden, wenn es z. B. einen Konflikt gibt mit dem Recht auf den Schutz des Lebens. Dieser Konflikt besteht der­zeit offensichtlich nicht in einem Ausmaß, dass Gottesdienste seitens des Staa­tes verboten wer­den wie im vergangenen Jahr. Damals war noch nicht ausreichend bekannt, dass die AHA+L-Regeln weitestgehend vor dem Coronavirus schützen.

Seelsorge allen Menschen anzubieten ist ein grundlegender Auftrag der Kirche. Dazu gehört auch die Sorge um Seele, Geist und Gemüt aller, die vom Coronavirus direkt oder indirekt betroffen sind: wer die Krankheit durchmacht oder sich von den Folgen erholt, wer im schlimmsten Fall den Tod eines liebgewonnenen Menschen überwinden muss, und wer an Einsamkeit oder Depressionen leidet oder Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche oder finanzielle Probleme bewältigen muss.

Christen leben ihren Glauben in Gemeinschaften, die füreinander da sind. In schwierigen Zeiten kann der gemeinsam gefeierte Glaube zur seelischen Ge­sundheit beitragen. Gottesdienste und gemeinsames Gebet sind dazu da, die Gläubigen daran zu erinnern, dass Gott ihnen in jeder Situation zur Seite steht - ganz besonders im Leid und in Schwierigkeiten. So können Christen neue Kraft und Zuversicht gewinnen. Auf diese Weise werden sie zum Segen für andere. Sie können Halt und Stütze sein, für andere, für die Gesellschaft. Und Got­tesdienste werden zu einem wichtigen Puzzleteil bei der Bewältigung der Pan­demie.

Thomas Pfeifer
Diakon in Kreuzwertheim