Ab 4. Mai dürfen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden, aber nur mit vielen Einschränkungen und vor allem keine Eucharistiefeiern. Weiterhin sind keine Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Wallfahrten möglich. Es entfallen ebenfalls alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen, Gruppentreffen usw. in geschlossenen Räumen. Ausnahme sind notwendige Gremiensitzungen unter Auflagen.
Brief von Bischof Dr. Franz Jung zur Öffnung der Gottesdienste...
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